Foerdi
12.11.2008, 17:25 Uhr |
Kündigungsschutz bei ADiA (ADiA- FAQ) |
Moin Moin
Meine Situation: Ich habe einen unbefristet Arbeitsverrag und muss jedoch jetzt meinen Wehrdienst antreten. Da ich (natürlich) verweigert habe und gerne nochmal für eine längere Zeit ins Ausland möchte, stellt sich bei mir die Frage, wenn man statt dem Zivildienst, ADiA machen möchte. Ob man für die 2 - 3 Monate extra auch ein Anrecht auf den Kündigungsschutz hat den man ja als Zivi/Bundi für die 9 Monate hat?
Gruß Fernando |
Heiner

13.11.2008, 17:49 Uhr
@ Foerdi
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Kündigungsschutz bei ADiA |
Du hast weder beim ADiA, noch beim FSJ kündigungsschuty in irgendeiner Form. Weder für die 11-12 Monaten, noch für die ersten 9.
MfG
GP --- www.FSJ-ADiA.de - Infos, Erfahrungsberichte, Vereine, ... |
Albin Gospos

Germany - Hamburg, 16.11.2008, 21:52 Uhr
@ Heiner
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Kündigungsschutz bei ADiA |
Hallo Heiner,
beziehst Du Dich auf den Kuendigungsschutz bei der Organisation oder bei dem Arbeitsplatz?
Hast Du hiezu einen Link (zu den entsprechenden Gesetzten), ich würde aus dem Gefühl heraus nämlich das Gegenteil sagen, bin mir aber nicht sicher?
Gruss, Albin --- _________________
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Albin Gospos
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Heiner

18.11.2008, 11:06 Uhr
@ Albin Gospos
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Kündigungsschutz bei ADiA |
Ich beziehe mich auf den Kuendigungsschutz seines alten Arbeitsplatzes.
Wenn er Berufstaetig ist und waehrend seines Beruefes einen Freiwilligendienst macht, hat er in seinem Beruf keinen Kuendigungsschutz.
Gesetze habe ich nicht, weil es (meines wissens) keine gibt.
Ich lass mich in diesem Fall aber seeehr gerne vom Gegenteil ueberzeugen ;) --- www.FSJ-ADiA.de - Infos, Erfahrungsberichte, Vereine, ... |
Albin Gospos

Germany - Hamburg, 18.11.2008, 14:27 Uhr
@ Heiner
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Kündigungsschutz bei ADiA |
dann würde mich interessieren, wo steht, dass man "ein Anrecht auf den Kündigungsschutz hat wenn man den Zivi/Bund macht"
Da der ADiA in fast allen Bereichen dem Zivi gleichgestellt ist (ausser der Dauer), hätte ich gedacht, dass auch dies genauso gehandhabt wird. --- _________________
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Heiner

18.11.2008, 18:23 Uhr
@ Albin Gospos
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Kündigungsschutz bei ADiA |
Das steht in ZDG § 78.
Allerdings sehe ich es eher anders. Der ADiA Dienst ist in sehr vielen Sachen NICHT den Zivildienst gleichgestellt.
Siehe Urlaub, Bezahlung, ... --- www.FSJ-ADiA.de - Infos, Erfahrungsberichte, Vereine, ... |
Albin Gospos

Germany - Hamburg, 19.11.2008, 03:03 Uhr
@ Heiner
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Kündigungsschutz bei ADiA |
danke fuer die Gesetzesangabe...
bezüglich der Gleichstellen, wie gesagt, ich weiss es nicht, müßte man wohl im Zweifelsfall den Anwalt fragen... --- _________________
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Albin Gospos
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